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schandfleck.ch_archiv/2004/mai/leserbrief
heinrich frei

bahnreform, waffenrecht und bundespräsident josef deiss

soll der sicherheitsdienst in den zügen bewaffnet werden, wurde in der vernehmlassung zur bahnreform vom departement des bundesrates moritz leuenberger gefragt. ich denke nicht. eine schiesserei in einem voll besetzten zug könnte zu einer katastrophe mit zahlreichen verletzten und todesopfern führen. wichtiger als die bewaffnung des sicherheitsdienstes in der eisenbahn wäre eine verschärfung der waffengesetzgebung, damit in der schweiz nicht mehr so viele schiesseisen zirkulieren. alle feuerwaffen sollten identifiziert werden können, also in einem zentralen register wie autos registriert werden. die frühere vorsteherin des eidgenössischen justiz- und polizeidepartementes, bundesrätin ruth metzler, wollte ein solches register einführen. gerade das umfangreiche waffenarsenal das im besitz von friederich leibacher war, der im zuger kantonsparlament vor zweieinhalb jahren 14 menschen erschoss, zeigte wie sträflich unkontrolliert der besitz und die beschaffung feuerwaffen in der schweiz ist, wie wichtig es wäre die laisser-faire politik in der waffenfrage aufzugeben.

eine registrierung von feuerwaffen würden auch europäische richtlinien erfordern, die von der schweiz leider nie unterzeichnet wurden. seit 1978 besteht das "europäische übereinkommen über die kontrolle des erwerbes und des besitzes von waffen durch privatpersonen". später, 1991, folgte die richtlinie der europäischen gemeinschaft, der eu, "über die kontrolle des erwerbs und des besitzes von waffen". - die schweiz muss diese richtlinien ratifizieren und damit ihre large waffengesetzgebung anpassen, falls sie dem abkommen von schengen beitreten will.

erwähnenswert ist, dass sich eine registrierung von waffen in verschiedenen staaten positiv auswirkte. in australien wurde zum beispiel 1990 ein register eingeführt. obwohl bisher nur etwa 60-70 prozent der waffen erfasst wurden, halbierte sich in australien doch die zahl von morden und suiziden durch schusswaffen. in grossbritannien sind seit 1997 nicht länger nur alle schusswaffen registrierungspflichtig, sondern revolver und pistolen sind seitdem ganz verboten.

der umgang mit armeewaffen in der schweiz ist schlicht unverantwortlich und unverständlich. mit ganz wenigen ausnahmen (israel) werden in allen ländern mit wehrpflicht die waffen nicht nach hause abgegeben, sondern "kaserniert". die grosse verbreitung von schusswaffen in der schweiz korreliert denn auch mit der grossen zahl von todesfällen mit schusswaffen, wie in einer statistik des handbuches über kleinwaffen "small arms survey 2001" festgehalten wurde. immer wieder kommt es in unserem land zu einem missbrauch von ordonnanzwaffen. sogar in öffentlichen verkehrsmitteln hantieren betrunkene und bekiffte wehrmänner mit ihren sturmgewehren und pistolen und gefährden passagiere und personal. viele familiendramen und besonders selbstmorde könnten durch ein restriktiveres waffenrecht und die einschliessung von armeewaffen verhütet werden. waffen sollten nur noch ausgewiesenen personengruppen, wie polizei, jäger und sportschützen, bei sich zu hause aufbewahren dürfen.

völlig quer zu der zunehmenden jugendgewalt, von der auch öffentliche verkehrsmittel heimgesucht werden, ist die neue schiessverordnung des bundes, (vbs info 05.12.03) die vorsieht, dass der "bund jugendschiessen von nationaler, kantonaler oder regionaler bedeutung für teilnehmende ab dem 10. altersjahr durch die abgabe von kaufmunition und die ausleihe von sturmgewehren 90 unterstützen kann. bisher lag das mindestalter bei 13 jahren." feuerwaffen und munition sollten an jugendliche auf keinen fall abgegeben werden. auch in der schweiz könnte es eines tages zu einem massaker wie im mai 2002 an einem gymnasium in erfurt kommen.

der verkauf von waffen via internet, durch zeitungsinserate, von privat zu privat sollte zu dem gänzlich verboten werden. heute sind für solche käufe nicht einmal ein waffenerwerbsschein nötig, ein schriftlicher kaufvertrag genügt, schrieb der informationsdienst des ejpd, des eidgenössischen justiz- und polizeidepartementes, "immer wieder staunt die polizei über fälle, wo bei privatpersonen grosse mengen von waffen mit der dazugehörigen munition entdeckt werden", schreibt das ejpd weiter.

wir mir bundespräsident joseph deiss am 27. april 2004 schrieb, wird der bundesrat "in bälde über den materiellen inhalt der revision" (des waffengesetzes) "zu befinden haben. ich kann ihnen versichern" schreibt deiss weiter, "dass diese revision eine verbesserte kontrolle des waffenhandels zum ziel hat. der heutige zeitplan sieht vor, dass die botschaft zur revision des waffengesetzes wenn möglich noch in diesem jahr an das parlament überwiesen wird. anschliessend wir die politische diskussion über den weitern verlauf der darin enthaltenden vorschläge entscheiden."

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