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es
gehört zum selbstverständnis einer kommission, einer bundesrätlichen
gar wie der zivildienstkommission, anträge und gesuche auch mal abzulehnen,
denn sonst wäre man ja nur fürs rumsitzen da und um das sitzungsgeld
einzukassieren und steuern zu verschleudern. und es gehört zur aufgabe
einer behörde, in unserem falle der "zentralstelle zivildienst",
die als unabhängig deklarierte kommission in ihre aufgabe einzweihen,
sie zu schulen und einzuüben und ihr den definitiven entscheid über
ein gesuch gleich auch noch abzunehmen. irgendwie schafft man es dann selbander,
die gewünschten resultate zu erzielen, die erforderlichen quoten und
kontingente zu erfüllen. eine hauptaufgabe fällt dabei gewissen
beamten und politikern insofern zu, als sie die ganze sache als demokratisch,
rechtsstaatlich, frei von willkür und zensur darzustellen haben. so
verwahrt man sich etwa gegen das wort quote, vermag sogar den stabilen prozentsatz
akzeptierter gesuche (schwankung bloss plusminus zwei drei prozent) zu erklären:
erstens sei die welt wie sie sei, da könne auch eine behörde nichts
dafür, zweitens teile sich die jugend nun mal in gut und böse
auf, das verhältnis sei dank erfolgreicher erziehungsmassnahmen vier
zu eins, ergo gebe es 80% hochmoralische junge männer in der schweiz,
das habe die letzte volkszählung ergeben, denen 20% schmarotzer, egoisten
und staatsfeinde gegenüberstünden, was man allerdings so nicht
gesagt haben wolle, und drittens seien die beratungsstellen dran schuld,
dass man zivildienstgesuche ablehnen müsse, was man sehr bedaure, weil
die armen verweigerer, die von uns nichts gewusst hätten, keine so
guten gesuche zu schreiben vermöchten, wie wenn wir sie durch unsre
mangel gedreht und völlig indoktriniert und bis zur unkenntlichkeit
den wolf in ihnen in ein lamm verwandelt hätten. darum gebe es dann
plötzlich im vergleich eben schlechte gesuche, die abzulehnen man nicht
umhin könne schon aus gründen der fairness, welche die beratungsstellen
mit füssen träten. aus einem der zivildienstkommission zugespielten
internen dokument der beratungsstelle bern gehe klar hervor, dass höchst
fragwürdige grundsätze zur beeinflussung der verweigerer gälten,
deren suggestivkraft das ganze zivildienstgesetz und damit den rechtsstaat
unterhöhle; die jungen menschen würden nämlich dazu angehalten,
sich zu verstellen und die kommission brandschwarz anzulügen und sich
folgende sätze einzutrichtern:
1. merksatz für
zivildienstwillige
spiele einen pflichtschuldigen, loyalen staatsbürger, der nichts
um seines eigenen vorteils willen tut (gaanz wichtig!!!) und der alles,
was er kann, fürs allgemeinwohl unternimmt. weise mindestens eine
tägliche gute tat vor, spiele einen pfadfinder, der alten leuten
über die strasse hilft, kein auto fährt, damit niemand unter
seine räder geraten kann, der dankbar ist, von der polizei geschützt
zu werden, die beamten demzufolge freundlich grüsst und sich der
teilnahme an politischen demonstrationen enthält (ausnahme höchstens:
bewilligter 1. mai-umzug) und der einem vergewaltiger, der etwa deine
freundin auf einem waldspaziergang zu missbrauchen trachtet, mit guten
worten entgegentritt (nicht davonspringen!), bevor du dich gegebenenfalls
mit einem messer oder dergleichen erstechen lässt. übe diese
gewaltfreie form des widerstands so lange, bis du selber an sie glaubst,
nur dann wirkst du echt.
2. merksatz für
zivildienstwillige
weise dich als einen strikten gegner der armee aus und begründe dies
damit, dass eine armee, selbst eine demokratische, den grundsätzen
der menschenwürde verpflichtete wie die schweizer armee, menschen
zu töten manchmal nicht umhin kann, wenn gerade krieg ist, aber erkläre
sogleich, ein strikter befürworter von autorität und männlichkeitskult
zu sein, wie er daselbst gepflegt wird. laste keinem kommandanten persönliche
machtgelüste an, wenn er kraft seiner funktion befehle erteilt, deren
erzieherischer sinn du dummer hund nicht begreifst.
dann werde die sache
gruppenmässig eingeübt, ja den verweigerern vor der ganzen gruppe
eingebläut, so dass sie vor der kommission nicht mehr den mut zur
wahrheit fänden. ziel des unternehmens sei es, die revolution anzuzetteln
und loszuschlagen, sobald man stark genug dazu sei. denn was ein falscher
militärverweigerer sei, der stehe am morgen auf und rüttle als
erstes dreimal kräftig am staate, cha-cha-cha!
ein solches opfer
unseres vorhandenseins ist jakob, der laut "zentralstelle zivildienst"
logischerweise also deshalb abgelehnt wurde, weil er sich nicht von uns
hat beraten lassen und nun schlechter war als die andern. der also noch
logischerer weise deshalb nicht genommen wurde, weil er zu ehrlich war.
er hat den damen und herren der "zentralstelle" das folgende
gesuch geschrieben:
meine begründung
für ein zivildienstgesuch
mit dem tag der aushebung
kam auch für mich die pflicht, militärdienst zu leisten. ich
hatte mich damals nie mit einer truppengattung auseinandergesetzt, da
mir keine zusagte. infolgedessen wurde ich zu den rettungstruppen nach
wangen an der aare eingeteilt. dieser einteilung konnte ich durchaus positive
seiten abgewinnen. so war ich nicht in eine kampfführende truppe
involviert und würde lebensrettende und nicht lebenszerstörende
arbeiten erlernen. mit dieser argumentation war meine einteilung vorerst
gerechtfertigt. durch mein verschiebungsgesuch war die rekrutenschule
sowieso in weite ferne gerückt.
seit damals, zur zeit meiner aushebung, bis heute, ist in meinem leben
sehr viel geschehen. ich bekam viele neue lebensaspekte zu spüren,
begegnete sehr interessanten, starken persönlichkeiten und tauchte
auch vermehrt in meine welt der musik und malerei ein. dies ist eine öffnung,
welche stark mit der derzeitigen schule in verbindung steht. aus den unzähligen
erfahrungen und diskussionen entstand der klare entschluss, zivildienst
leisten zu wollen. an dieser stelle möchte ich klarstellen, dass
ich mich von keiner pflicht und aufgabe entbinden will. ich bin ein bürger
dieses landes und fühle mich daher auch schuldig, dieser pflicht
nachzukommen. ich will diese pflicht jedoch in form des zivildienstes
und nicht in form des militärdienstes leisten.
gegenüber der institution armee habe ich keine total gegnerische,
im laufe der jahre jedoch sehr kritische haltung eingenommen. ich vertete
die ansicht, dass auf dieser welt noch kein konflikt durch einen militäreinsatz
vollumfänglich und ganzheitlich gelöst wurde. ohne vergangene
kriege wäre die menschheit wohl nicht dort, wo sie heute steht, dessen
bin ich mir bewusst. aus diesen kriegen sollte jedoch die einsicht resultieren,
dass heutige konflikte anders zu lösen sind. ich sehe somit keinerlei
persönliche vorteile, militärdienst zu leisten und diese institution
weiterhin zu unterstützen. für mich bedeutet dies eher einen
rückschritt. dies beinhaltet auch eine grosse abneigung gegenüber
waffen, kampf und gewalt. ich könnte niemals eine waffe gegen einen
menschen oder ein tier richten, auch nicht bei einem schiessbefehl eines
vorgesetzten. meine wertvorstellung sagt mir, dass jedes individuum ein
anrecht auf leben hat. seit meiner jugendzeit versuche ich konflikte zu
verhindern oder zu lösen. gerade in der schulzeit bekam ich dadurch
oft gewalt und unrecht am eigenen leib zu spüren und möchte
auf keinen fall die gleichen fehler begehen.
während meiner lehrzeit entwickelte ich eine sehr grosse selbständigkeit.
ich sehe daher ebenfalls probleme in der befehlsform und dem strikten
befolgenmüssen der befehle, die ein vorgesetzter seinem untergebenen
stellt. ich bin ein gegener einer typischen hierarchie, wenn man das so
sagen kann. jeder mensch muss eine gewisse persönliche freiheit und
meinung haben. "ausgeliefert sein" und die "ohnmacht"
spüren gegenüber einer chefperson macht mir schnell zu schaffen.
so finde ich es auch absurd, mich einer gruppendynamik hinzugeben und
z.b. den westschweizern das synonym "russen" anzuhängen,
wie ich es vermehrt aus gesprächen mit soldaten herausgenommen habe.
meine erziehung und die eigenständige, offene weltanschauung lassen
mich von solchen äusserungen klar distanzieren. dies sind genau die
kleinen nebensächlichkeiten, die grosszügig geduldet werden
und die es für mich unvereinbar machen, militärdienst zu leisten.
während meiner lehrzeit engagierte ich mich stark im sozialen bereich.
so liess ich meine beruflichen kenntnisse in den umbau eines jugendtreffs
einfliessen, welcher heute rege benutzt wird. auch mit menschen kann ich
sehr gut auf einer feinen ebene kommunizieren. dies lässt mich häufig
sehr nahe an die personen herankommen, so dass diese sich auch verstanden
fühlen.
ich hoffe, dass ich ihnen meine verschiedenen gründe, welche zu der
klaren überzeugung geführt haben, zivildienst leisten zu wollen,
auf verständliche weise darlegen konnte, und würde es sehr begrüssen,
wenn sie auf mein gesuch eingehen würden.
kein gewissenskonflikt
nach art. 1 zdg
die "zentralstelle"
hat das gesuch mit folgender begründung abgelehnt: (ausrufezeichen
in klammern sind entsetzungszeichen des autors, der die zusammenhänge
so, wie sie dargestellt werden, weder im gesuch noch in den anhörungsnotizen
vorfindet oder aber zeigen will, dass die "zentralstelle" am
gesetz vorbeischreibt)
"sehr geehrter herr
die zulassungskommission hat wie folgt zu ihrem gesuch und zur glaubhaftigkeit
des durch sie geltend gemachten gewissenskonflikts stellung genommen:
im gesuch hätten sie festgehalten, dass jedes individuum das recht
auf leben habe und sie daher keine waffe gegen mensch oder tier richten
dürften - auch nicht, wenn ihnen dies befohlen werde. an der anhörung
sei hervorgegangen, dass jeder mensch ihres erachtens als eigenständiges
und ganzheitliches individuum betrachtet werden müsse. in der armee
sei das auf sie bezogen nicht der fall; sie könnten sich dort nicht
frei verwirklichen. hintergrund ihrer haltung sei eine rentabilitätsrechnung:
sie würden alles unter der frage prüfen, was es ihnen bringen
könne (!). darum (!) konnten sie keine verbindlichen normen nennen,
da die persönliche entwicklung - auf ein nicht näher bestimmtes
ziel hin - der massstab sei, nach welchem sich alles richte. ihre lebenshaltung
(z.b. der wunsch, liebe geben zu wollen) wirke oberflächlich und
teoretisch. im bezug auf gewalt hätten sie gesagt, dass sie ein mittel
zur menschlichen evolution sein könne, sie diese jedoch ablehnten.
ihren geplanten einsatz für "habitat for humanity" sähen
sie lediglich als mittel auf dem weg zur persönlichen entwicklung
(!).
aufgrund dieses befundes hat die zulassungskommission einen antrag auf
ablehnung des gesuches gestellt. wir schliessen uns der feststellung und
würdigung der zulassungskommission an. nachstehend erläutern
wir ihnen die gründe im détail:
sie gaben an, keine persönlichen vorteile darin zu sehen, militärdienst
zu leisten. es sei viel besser für sie, zivildienst zu erbringen,
wo sie gute erfahrungen machen könnten (wie ihr kollege, der bei
der basler einwanderungsbehörde seinen zivildienst leistete) und
etwas zurückbekämen. sie wollten keine zeit haben, um abzuschalten,
sondern um sich entwickeln zu können. mit diesen äusserungen
gaben sie an, warum es ihres erachtens für sie besser wäre,
zivildienst leisten zu können. nun gibt es jedoch keine wahlfreiheit
zwischen militär- und zivildienst. die frage, warum es besser wäre,
zivildienst leisten zu können, stellt sich in unserem verfahren nicht,
massgebend ist einzig die frage, warum sie den militärdienst nicht
mit ihrem gewissen vereinbaren können. so geht es im folgenden nun
darum zu prüfen, ob sie moralische normen geltend gemacht haben,
auf die sich ein gewissenskonflikt mit einem von ihnen zu leistenden militärdienst
stützen kann (! obwohl schon mehrmals von der rekurskommission gerügt,
beharrt die "zentralstelle" auf dem wort gewissenskonflikt;
gewissensgründe, einfach gewissensgründe, hat der bundesrat
gesagt und verlangt das gesetz).
dass sie die konfliktlösung mit gewalt ablehnen, kann als bezugnahme
auf eine moralische forderung verstanden werden, mit welcher das leisten
des militärdienstes nicht vereinbar ist. es genügt jedoch für
die glaubhafte geltendmachung eines gewissenskonfliktes (!) noch nicht,
eine moralische forderung zu benennen. weitere voraussetzungen müssen
erfüllt sein, denen sie nicht gerecht wurden: sie müssten erklären
können, was diese forderung beinhaltet und welche tragweite sie hat.
zudem müssten sie aufzeigen können, welche ideale und wertvorstellungen
ihr zugrunde liegen. sie haben einerseits zwar gesagt, dass das ziel sei,
konflikte ohne waffengewalt zu lösen, andererseits gaben sie aber
auch an, dass es dazu gewalt (z.b. worte und präsenz)
brauchen könne. gewalt sei, menschen in situationen zu zwingen, welche
sie ablehnten, und sie in ihrem wesen zu beschneiden. es bleibt unklar,
welche art von gewalt sie nicht anwenden wollen (!), bzw. falls sie die
eine art der gewalt als legitimes mittel sehen, die andere aber nicht,
worin sie den unterschied sehen. es habe in der geschichte kriege gegeben,
welche notwendig gewesen seien, um eine wende herbeizuführen, und
es gebe auch situationen, wo ein wesen gewalt erfahren müsse, um
weiterzukommen. sie sähen das ganze als fortschreitende entwicklung
und wollten sich auch selber stets weiterentwickeln. mit diesen aussagen
messen sie der gewalt einen nutzen bezüglich der entwicklung bzw.
des fortschritts zu. dies erscheint widersprüchlich (!) zu ihrer
aussage, gewalt abzulehnen. sie wüssten nicht, wohin der fortschritt
gehe, seien aber sicher, dass er zu einem besseren zusammenleben führe.
ihre überlegungen zum tema gewalt bleiben oberflächlich und
verdichten sich nicht zu einer moralischen norm (!), welche ihnen persönlich
etwas ver- oder gebietet, das mit einem von ihnen zu leistenden militärdienst
unvereinbar wäre.
das "grundding" sei, liebe zu geben, wobei dies ein dürfen
sei und es nichts gebe, das sie absolut tun müssten. sie erklären
nicht, was es konkret bedeutet, auf einer tieferen ebene liebe zu geben.
eine moralische norm verpflichtet den sie geltend machenden bedingungslos
und fordert etwas von ihm. wenn sie sagen, sie versuchten jeden menschen
gern zu haben, dürften liebe geben, seien aber zu nichts verpflichtet,
so erscheint dies beliebig. sie leiten aus dem wunsch, liebe geben zu
wollen, keine sie verpflichtende moralische norm ab, welche ihnen das
leisten eines militärdienstes verbieten würde.
sind die grundlagen des gewissensentscheides nicht ausreichend erklärt
worden, so kommt der praktischen umsetzung der ansatzweise geltend gemachten
moralischen forderungen im alltag des gesuchstellers eine umso grössere
bedeutung zu. als konkrete tätigkeiten haben sie angegeben, während
der lehre beim umbau eines jugendtreffs geholfen zu haben und einen einsatz
für "habitat for humanity" zu leisten. diese tätigkeiten
bringen aber nicht zwingend einen zusammenhang mit der ablehnung jeder
gewalt zum ausdruck. nicht jede positiv bewertete tätigkeit kann
automatisch als ausdruck einer für den gewissensentscheid relevanten
moralischen forderung gelten, sondern die entsprechende tätigkeit
muss einen erkennbaren zusammenhang mit der geltend gemachten moralischen
forderung haben. zudem gaben sie an, sich vom einsatz für "habitat
for humanity" persönlich viel zu versprechen und ihn als beitrag
zur persönlichen entwicklung zu sehen, was den oben erwähnten
eindruck bestätigt, dass ihr massstab, etwas zu tun oder zu unterlassen,
der persönliche nutzen ist (!). darüberhinaus haben sie kein
engagement geltend gemacht, das als umsetzung einer moralischen forderung
in ihrem alltag verstanden werden könnte. dass sie ein sozialer beruf
allenfalls reizen könnte, ist eine recht vage absicht; zudem steht
ein soziales gedankengut alleine einer militärdienstleistung nicht
zwingend entgegen.
zusammenfassend halten wir fest, dass sie ansätze geltend gemacht
haben, hinter welchen sich eine moralische grundhaltung verbergen oder
an welche eine moralische argumentation anknüpfen könnte, die
schliesslich die grundlage eines gewissensentscheides gegen den militärdienst
zu bilden vermöchten. bei keinem dieser ansätze ist es ihnen
jedoch gelungen, einen klaren bezug zu moralischen forderungen herzustellen,
womit auch der schluss auf einen gewissenskonflikt im sinn von artikel
1 zdg nicht möglich ist."
soweit die auslassungen
der "zentralstelle". was helfen da verfassungsartikel über
glaubens- und gewissensfreiheit, wenn die obrigkeit dann gleichwohl das
letzte wort darüber hat. jakob bemüht sich nun in seinem rekursschreiben,
der "zentralstelle" verfassungsmässig auf die sprünge
zu helfen, indem er schreibt, er empfinde es als das wichtigste ziel in
seinem leben, einen glauben zu besitzen. für ihn stehe sein glaube
aber nicht im zusammenhang mit einer bestimmten religion. er sei in der
anhörung missverstanden worden, er habe sehr wohl religiös argumentiert,
denn für ihn stehe sein glaube an erster stelle und stütze sich
auf eine tief erfahrene liebe und das vertrauen in sich und seine mitmenschen.
so sei es möglich, bedingungslos zu helfen und dabei das paradies
in sich selbst zu entdecken. nicht nur zu entdecken, sondern es auch zu
erweitern und weiterzugeben. wenn er nun für das hilfswerk "habitat
for humanity" arbeiten gehe, so mache er dies, um anderen zu helfen
und sicher nicht, um sich zu profilieren und einen eigenen nutzen daraus
zu ziehen. diese frage stelle sich für ihn gar nicht. der militärdienst
sei somit der direkte gegenpol zu seiner ideologie. "wie soll ich
diese gewaltbereite institution unterstützen und dabei nicht in einen
ausweglosen konflikt geraten. gerade dadurch, dass für mich jeder
mensch bedingungslos gleich wie sein mitmensch ist, ist es doch absurd,
einander schaden irgendwelcher art zuzuführen. wir alle sind gleich,
und doch sind wir zum glück grundverschieden. mein gewissen würde
es niemals zulassen, einem anderen menschen zu schaden, sei dies nun mit
verbaler, emotionaler oder körperlicher gewalt. gewalt beinhaltet
jeden einzelnen dieser aspekte." und weiter: "beim zivildienst
geht es mir nicht um einen persönlichen vorteil, sondern es geht
mir darum, mit meinem gewissen im reinen zu sein. menschen wirklich zu
helfen, wenn sie in not sind oder hilfe brauchen." und überdies:
"ich habe nicht nur den wunsch, liebe zu geben, sondern ich versuche
dies auch aktiv zu leben. dazu müsste wohl mein ganzes umfeld befragt
werden, um zu einem entschluss zu kommen, ob mein gesagtes wirklich teoretisch
und oberflächlich sei. dies ist in keiner art und weise eine anschuldigung,
doch empfinde ich diese aussage mehr als nicht gerechtfertigt. ich versuche
wirklich den menschen so zu begegnen, wie sie es auch verdient haben.
denn jeder, der diesen schritt aus dem alleswissenden hinaus in sein erdenleben
getan hat, ist zu bewundern und zu achten. dies nur, um sich zu entwickeln,
zu lernen, dem lebensplan zu dienen und vielleicht dem paradies etwas
näher zu kommen. ich hoffe, dass ich das bild meiner person und meiner
ideologie etwas lichten konnte."
was ihm aber nicht gelungen ist: "weder im schriftlichen gesuch noch
an der anhörung war je von diesem glauben die rede", weiss die
"zentralstelle" in ihrer vernehmlassung zu berichten. (fragezeichen
in klammern bedeuten ausrufe des autors). es erstaune nun, dass der beschwerdeführer
erst in seinem rekursschreiben angebe, dass genau dieser an oberster stelle
für ihn stehe, ohne zu erklären, warum ihm dies zu einem früheren
zeitpunkt des verfahrens nicht möglich gewesen sei. überdies
sei er in der anhörung gefragt worden, ob auch die arbeit im hilfswerk
ein beitrag zur persönlichen entwicklung sei, was er bejaht habe.
er habe im folgenden kurz seine zukünftige dortige tätigkeit
beschrieben und hernach gemeint, sich viel davon zu versprechen. es erscheine
nun widersprüchlich, wenn er im rekursschreiben angebe, dass es sicher
nicht darum gehe, einen eigenen nutzen zu erlangen. weder im gesuch noch
an der anhörung habe er angaben über die motivation zur - an
sich sehr lobenswerten - arbeit für "habitat for humanity"
gemacht. zudem zeige er keinen zusammenhang auf zwischen seinem wunsch,
den menschen zu helfen und der persönlichen unmöglichkeit, militärdienst
zu leisten. "dass es schwierig ist, in einer stunde über innerste
vorgänge (des gewissens) auskunft zu geben, ist uns bewusst. nun
geht es während der anhörung aber nicht darum, über sämtliche
aspekte des lebens zu sprechen, sondern über jene, welche das gewissen
in bezug auf den militärdienst betreffen. dabei versucht die zulassungskommission
den betreffenden menschen zu verstehen und berücksichtigt dessen
nervosität, alter und ausbildungsstand. sowie es für sie ungeklärte
fragen gibt, hat sie auch die möglichkeit, die vorgesehene stunde
zu überziehen, was im betreffenden fall passierte: die anhörung
dauerte 70 minuten. wären noch fragen offen geblieben, so hätte
sowohl die zulassungskommission als auch der beschwerdeführer - nachdem
ihm das wort zur persönlichen ergänzung erteilt wurde - die
gelegenheit gehabt, weitere fragen zu stellen.(?) von beiden parteien
wurde diese gelegenheit jedoch nicht benutzt. der beschwerdeführer
macht mit diesen pauschalen bemerkungen (?) über sein denken keine
neuen sachverhalte geltend (?). er rügt auch nicht konkret, der gewissenskonflikt
sei während der anhörung nicht sachgemäss erfragt worden
und gibt keine beispiele für missverständnisse (?) oder nicht
erwähntes an (??)."
schlussendlich mache der beschwerdeführer geltend, dass es ihm beim
zivildienstgesuch nicht um einen persönlichen vorteil gehe, sondern
darum, mit seinem gewissen im reinen zu sein und menschen wirklich zu
helfen, wenn sie in not seien. diese darlegung erscheine widersprüchlich
zu im gesuch und in der anhörung wiederholt gemachten aussagen, welche
die vor- und nachteile von zivil-, resp. militärdienst abwögen
(?). als beispiele werden genannt, laut der anhörungsnotiz: "ich
sehe somit keinerlei persönlichen vorteile, militärdienst zu
leisten und diese institution weiterhin zu unterstützen." oder:
"ich verspreche mir auch viel vom zivildienst, um zu merken, in welche
richtung ich gehen will". und sogar: "...es [der zivildienst
eines kollegen auf der einwanderungsbehörde] brachte ihm sehr, sehr
viel, und so etwas verspreche ich mir auch". und abscheulicherweise:
"es ist für mich viel besser, im zivildienst etwas zu leisten,
daraus kann ich etwas nehmen, das kann ich im militärdienst nicht."
aufgrund obiger erwägungen gelange man zum schluss, dass die rügen
des beschwerdeführers ins leere stiessen. man beantrage abweisung
der beschwerde.
jakob unternimmt noch einen letzten anlauf, indem er auf die vernehmlassung
eine "ausstandsbegehren" genannte replik verfasst, in der er
unter anderem schreibt, es falle ihm äusserst schwer, seinen glauben
in worte zu fassen, daher sei er zurückhaltend gewesen. das gespräch
mit der kommission sei ganz und gar nicht nach seiner vorstellung eines
offenen konstruktiven austausches gelaufen. er sei völlig verwirrt
gewesen, habe auch kurz vor der berufsmatur gestanden. und er stellt noch
einmal klar, wenn es dieser klärung bei wohlwollender interpretation
noch bedurft hätte, dass er gewalt nie angebracht finde. es lasse
sich nicht zwischen den verschiedenen arten der gewalt differenzieren.
beschwerde unbegründet
die rekurskommission des evd, die sich von berufs wegen sonst eher mit
milchschwemmen, butterbergen und wahnsinnigen rindern befasst, hat für
jakob auch kein musikgehör. nach seitenlangen erwägungen über
das gewissen in bezug auf den militärdienst, über die interpretation
ihrer eigenen aufgabe als aufsichtsinstanz der "zentralstelle",
nach mühseliger rekapitulation der tatbestände und quintessenzen
kommt sie zum schluss: "der beschwerdeführer scheint auch mit
vorliebe abgehobene, in ihrer bedeutung völlig absolute ausdrücke
zu verwenden, wie beispielsweise bedingungslose liebe', totales
vertrauen in seine mitmenschen', einem menschen zu helfen, ist doch
das schönste auf der welt', ich habe niemals schaden angerichtet
und will dieses handwerk auch nicht erlernen'". sowohl anhand der
anhörungsnotiz wie seiner schriftlichen eingaben falle auf, dass
er sich immer wieder durch seine eigenen wohlklingenden formulierungen
"vom tema ab und mit seiner argumentationslinie in eine völlig
andere richtung verlocken liess (? vom tema abverlocken?). dies bestätigt
den von der zulassungskommission geäusserten eindruck von oberflächlichkeit".
es könne der zulassungskommission nicht vorgeworfen werden, sie habe
den sachverhalt unrichtig festgestellt, den ihr zustehenden beurteilungsspielraum
überschritten oder sich von nicht sachgerechten überlegungen
leiten lassen. es sei daher nicht zu beanstanden, dass die "zentralstelle"
auf den befund der kommission abgestellt und das gesuch abgewiesen habe.
die beschwerde sei deswegen als unbegründet abgewiesen.
scheinheilige behörden
was soll man zu solch empörenden unterstellungen sagen? sie haben
eine jahrzehntelange tradition bei der behandlung von militärverweigerern.
wenn uns nun die "zentralstelle" oder auch einzelne kommissionsmitglieder,
wie schon mehrfach mündlich und schriftlich geschehen, unlauteren
wettbewerb vorwirft und polemisiert, wir hielten die ratsuchenden nicht
dazu an, die ungeschminkte wahrheit zu sagen, sondern trainierten sie
zu schauspielerischen leistungen, so möchte man darüber am liebsten
nur lachen. nach lektüre solch obrigkeitsstaatlichen quatschs ist
diese gewaltfreie, aber aktive form des widerstands auch dringend zu empfehlen.
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