schandfleck.ch_archiv/1998/nr.2 |
joachim
ehrismann
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rekruten und erwerbslose in fremden diensten teil 1: dein recht auf zwangsarbeit |
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zwangsarbeit wird
in zwei - auch von der schweiz ratifizierten und somit rechtlich bindenden
- internationalen abkommen verboten. erstens in der europäischen
menschenrechtskonvention von 1953, artikel 4, abschnitt 2: "niemand
darf gezwungen werden, zwangs- oder pflichtarbeit zu verrichten."
allerdings wird in abschnitt 3 a, b und c festgehalten, dass dies nicht
gilt für personen, die in haft gehalten werden oder bedingt freigelassen
worden sind. ebenso ist der militärdienst und der zivile ersatzdienst
im falle der verweigerung aus gewissensgründen von dieser bestimmung
ausgenommen, sodann "jede dienstleistung im falle von notständen
und katastrofen ...". [nach dem dringlichen bundesbeschluss zum asylrecht
wissen wir, dass die regierung, parlament und bundesrat, nicht zögert,
einen notstand auszurufen, wenn es ihr gerade passt.] zweitens wird die
zwangs- und pflichtarbeit in den übereinkommen 29 und 105 der internationalen
arbeitsorganisation (ilo) untersagt. im übereinkommen vom juni 1930
heisst es: artikel 1, abschnitt 1, "jedes mitglied der internationalen
arbeitsorganisation, das dieses übereinkommen ratifiziert, verpflichtet
sich, den gebrauch der zwangs- oder pflichtarbeit in allen ihren formen
möglichst bald zu beseitigen." artikel 2, abschnitt 1, "als
zwangs- oder pflichtarbeit im sinne dieses übereinkommens gilt jede
art von arbeit oder dienstleistung, die von einer person unter androhung
irgendeiner strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig
zur verfügung gestellt hat." dieses übereinkommen sieht
zwar ähnlich wie später die europäische menschenrechtskonvention
ebenfalls ausnahmen von diesen bestimmungen vor. aber artikel 2, absatz
2a besagt: "jede arbeit oder dienstpflicht aufgrund der gesetze über
die militärdienstpflicht, soweit diese arbeit oder dienstleistung
rein militärischen zwecken dient, {gilt nicht als zwangsarbeit}."
[das bedeutet also, der zivile ersatzdienst widerspricht entweder diesem
übereinkommen, da er sonst nirgends erwähnt wird, oder er hat
"rein militärischen" charakter.] interessant ist auch artikel
1 des übereinkommens vom juni 1957: "jedes mitglied der internationalen
arbeitsorganisation, das dieses übereinkommen ratifiziert, verpflichtet
sich, die zwangs- oder pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner form
zu verwenden {weder} a) als mittel politischen zwangs oder politischer
erziehung oder als strafe gegenüber personen, die gewisse politische
ansichten haben oder äussern oder die ihre ideologische gegnerschaft
gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche ordnung
bekunden; b) als metode der rekrutierung und verwendung von arbeitskräften
für zwecke der wirtschaftlichen entwicklung; c) als massnahme der
arbeitsdisziplin ..." im vorspann dieses übereinkommens wird
ausserdem noch erwähnt, dass die ilo-konferenz das übereinkommen
zur abschaffung der sklaverei von 1926 zur kenntnis genommen hat, das
dazu bestimmt sei, "dass zweckmässige massnahmen ergriffen werden
sollen, um zu verhüten, dass die pflicht- oder zwangsarbeit der sklaverei
ähnliche zustände herbeiführt ..." dem militär- und zivildienst sowie beschäftigungsprogrammen wird zumindest in der öffentlichen diskussion kaum vorgeworfen, es handle sich um zwangsarbeit, obwohl der zwangscharakter den meisten bewusst ist. wer geht schon gerne ins militär und wer ärgert sich wirklich nicht über die geringe entlöhnung von zivildienst und beschäftigungsprogrammen. nur zwangsarbeit kann so gering entlöhnt werden. der zwang zur arbeit, auch sinnloser und stupider arbeit, ist den allermeisten, den lohnabhängigen, allzuvertraut. sie muss gemacht werden, um das eigene überleben zu sichern. staaten, die die allgemeine wehrpflicht abgeschafft und eine "freiwillige" berufsarmee eingerichtet haben, sind die zwangsarbeit nur scheinbar los: auch bei ihnen bleibt eine form von zwang bestehen - für diejenigen lohnabhängigen, die sich mangels anderer alternativen zum militärdienst verpflichten, um überleben zu können. in der arbeitslosenversicherung ist die unter aktiver mithilfe der gewerkschaften eingeführte schlecht bezahlte zwangsarbeit ein neues fänomen. hier wurde ein recht, das recht auf arbeit falsch ausgelegt und zur pflicht oder eben zum arbeitszwang umgemünzt.] geplant sind für die nächsten schandflecke unter anderem folgende verunsicherungen: wer hat hier wem gegenüber recht, soll arbeit wirklich entlöhnt werden, und können wir dem joch der fremden dienste entrinnen? |
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