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- die schweiz hat
eine armee. diese ist grundsätzlich nach dem milizprinzip organisiert.
- die armee dient
der kriegsverhinderung und trägt bei zur erhaltung des friedens;
sie verteidigt das land und seine bevölkerung. sie unterstützt
die zivilen behörden bei der abwehr schwerwiegender bedrohungen
der inneren sicherheit und bei der bewältigung anderer ausserordentlicher
lagen.das
gesetz kann weitere aufgaben vorsehen (...)
art.59
militär- und ersatzdienst
- jeder schweizer
ist verpflichtet, militärdienst zu leisten. das gesetz sieht einen
zivilen ersatzdienst vor.
- für schweizerinnen
ist der militärdienst freiwillig.
- schweizer, die
weder militär- noch ersatzdienst leisten, schulden eine abgabe.
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